Begriff

Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/1971 und die Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/1972 koordinierten die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der EWR-Staaten und der Schweiz. Für aktuelle Sachverhalte ist die Verordnung nur noch auf die Drittstaatsangehörigen in Fallkonstellationen mit dem Vereinigten Königreich anwendbar.

Die Verordnungen wurden grundsätzlich zum 1.5.2010 von der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 abgelöst.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Verordnung (EWG) über soziale Sicherheit Nr. 1408/1971 beschreibt die Koordinierungsregelungen über soziale Sicherheit. Die Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/1972 regelt die grundsätzlichen Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EWG) über soziale Sicherheit Nr. 1408/1971. Mit dem 1.5.2010 wurden die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/1971 und Nr. 574/1972 durch die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung Nr. 987/2009 abgelöst. Bis zum 1.4.2012 galten die Verordnungen im Hinblick auf die Schweiz und bis zum 1.6.2012 auf die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

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