Die Verordnung regelt die Zuständigkeiten bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegeunfällen. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer in dem Staat unfallversichert, in dem sie ihre Beschäftigung ausüben. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Leistungen der Unfallversicherung auch am Wohnort in Anspruch zu nehmen.

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