Die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit beinhalten Regelungen für

  • Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Vaterschaft,
  • Leistungen bei Invalidität,
  • Leistungen bei Alter,
  • Leistungen an Hinterbliebene,
  • Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
  • Sterbegeld,
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit,
  • Vorruhestandsleistungen,
  • Familienleistungen.

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