Vermögenswirksame Leistungen können grundsätzlich auch zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden. Unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 63 EStG sind diese Beiträge steuerfrei. In diesem Fall bestehen für den Arbeitnehmer jedoch keine (zusätzlichen) Ansprüche auf Arbeitnehmersparzulage. Der Arbeitgeber hat in diesen Fällen auch keinen Anspruch auf den sog. BAV-Förderbetrag.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge