Urlaubsanträge stellen in der Personalverwaltung Standardabläufe dar. Jeder Mitarbeiter stellt mehrere Anträge im Jahr. Oftmals stehen ihm aber nicht die aktuellen Informationen über seine – restlichen – Urlaubstage zur Verfügung. Damit auch die Personalabteilung die Urlaubsdaten erfassen und mit dem Urlaubskonto abgleichen kann, ist es zu empfehlen, den Antrag auf Urlaubsgewährung schriftlich stellen zu lassen. Der Vorgesetzte muss zunächst sein Einverständnis geben, damit es zum Zeitpunkt des geplanten Urlaubs des Mitarbeiters nicht zu Engpässen in seiner Abteilung oder seinem Bereich kommt. Die Personalabteilung muss dann prüfen, ob der Mitarbeiter noch ausreichende Tage Urlaub hat, die er freinehmen kann. Ggf. muss darauf geachtet werden, dass dem Mitarbeiter für später folgende Betriebsschließungstage noch Urlaub verbleibt.

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