Die verpflichtende vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit soll dazu beitragen, dass die Betriebsparteien frühzeitig über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für die Arbeitnehmer informiert sind und entsprechende Zielsetzungen berücksichtigen können. Die Beratung erfolgt dahingehend, dass die Verhandlungen über einen die Integration der Arbeitnehmer fördernden Interessenausgleich oder Sozialplan vorsehen.

Die Nichtinanspruchnahme der Beratung stellt einen Ablehnungstatbestand für die Förderung dar. In der arbeitsrechtlichen Ausgestaltung eines Interessenausgleichs/Sozialplans bleiben die Betriebsparteien jedoch frei.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge