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Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, LärmVibrationsArbSchV) setzt die EG-Arbeitsschutzrichtlinien über Lärm und Vibrationen und das Übereinkommen des Internationalen Arbeitsamtes zu Lärm und Vibrationen[1] in deutsches Recht um. Danach müssen Arbeitgeber, deren Beschäftigte Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind, dafür sorgen, dass bestimmte Grenzwerte für Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz eingehalten bzw. bei deren Überschreiten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten getroffen werden.

Die Grenzwerte wurden bei der Umsetzung der EG-Lärmrichtlinie auf den Stand der wissenschaftlichen und arbeitsmedizinischen Erkenntnisse festgelegt und verbindlich geregelt. Mit der Verordnung soll in den Betrieben mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte gewährleistet werden. Besonders der sich ausbreitenden Lärmschwerhörigkeit wird begegnet, die seit Langem an der Spitze der Berufskrankheiten steht und die Kassen der gesetzlichen Unfallversicherung erheblich belastet. Des Weiteren soll mit der neuen Verordnung Gesundheitsschäden durch Hand-, Arm- oder Ganzkörpervibrationen entgegengewirkt werden.

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