Rz. 17
Eltern haben nach § 4 Abs. 3 Satz 1 gemeinsam einen Anspruch auf Basiselterngeld im Umfang von insgesamt 12 Monatsbeträgen. Wenn nur ein Elternteil Basiselterngeld beansprucht, hat er demnach grundsätzlich einen Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld (vgl. § 4 Abs. 4 Satz 1).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen