Rz. 135
Ebenfalls zum Kreis der freizügigkeitsberechtigten Ausländer zählen die Staatsangehörigen der Schweiz. Dies findet seinen Ursprung im "Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit" v. 21.6.1999.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen