Rz. 17
Die Sitzungsleitung ist Aufgabe des Betriebsratsvorsitzenden – § 29 Abs. 2 Satz 2 BetrVG. Er hat zudem in den Sitzungsräumen das Hausrecht –, selbst wenn der Arbeitgeber an der Sitzung teilnimmt. Zudem ist er für die ordnungsgemäße Erstellung des Protokolls verantwortlich.
Die Sitzungsleitung umfasst:
- Eröffnen und Schließen der Sitzung
- Führen der Rednerliste
- Worterteilung oder -entzug
- Leitung der Abstimmung
- Feststellen der Beschlussfähigkeit
- Feststellen des Abstimmungsergebnisses
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen