Rz. 11

Der Vorsitzende vertritt nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse und ist nach § 26 Abs. 2 Satz 2 BetrVG zur Entgegennahme von Erklärungen an den Betriebsrat zuständig.

Daneben weist ihm das Gesetz in einigen Vorschriften noch besondere Aufgaben zu:

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