Arbeitgeber haben auch lohnsteuerrechtliche Aspekte zu beachten. Es ist vor allem zu klären, ob sich aufgrund der aus dem Ausland erbrachten Tätigkeit etwas an der Pflicht des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug ändert. Eine Tätigkeit des Arbeitnehmers im Ausland kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer im Ausland lohnsteuerpflichtig wird. Insofern sollte eine doppelte Besteuerung vermieden werden. Dazu muss der Arbeitgeber die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen prüfen, die die Bundesrepublik Deutschland mit einigen Staaten bilateral abgeschlossen hat.[1] Hiernach sind im Ausgangspunkt Lohnzahlungen grundsätzlich nur in dem Staat zu besteuern, in dem der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (sog. Ansässigkeitsortprinzip). Sofern der Arbeitnehmer seine Arbeit in einem anderen Staat ausübt, steht dem sog. Tätigkeitsstaat grundsätzlich das Besteuerungsrecht zu (sog. Arbeitsortprinzip).

Eine sehr praxisrelevante Ausnahme davon ist auf Grundlage der sog. 183-Tage-Regelung vorgesehen, die Gegenstand der meisten Doppelbesteuerungsabkommen ist. Ungeachtet weiterer Voraussetzungen steht dem Tätigkeitsstaat in der Regel dann ein Besteuerungsrecht zur Lohnsteuer zu, wenn der Arbeitnehmer sich dort innerhalb von 12 Monaten für insgesamt mehr als 183 Tage aufhält. Sofern der Arbeitnehmer für weniger als 183 Tage im Ausland tätig ist, steht weiterhin dem Ansässigkeitsstaat (also der Bundesrepublik Deutschland) das Besteuerungsrecht zu.

 
Wichtig

183-Tage-Regelung

Wichtig ist, dass zur Berechnung der 183 Tage nicht nur Arbeitstage zählen, sondern regelmäßig auch Tage zur An- und Abreise, Wochenenden und Feiertage, Urlaubs- und Krankheitstage, etc. Es ist daher darauf zu achten, dass sich Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten an mehr als 183 Tagen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Für voraussichtlich entstehende "Grenzfälle" sollten Arbeitgeber zur Sicherheit vorab einige Wochen zusätzlich einplanen, um unvorhergesehenen verlängerten Auslandsaufenthalten begegnen zu können.

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