Übernimmt ein Arbeitgeber den auf betrieblich veranlasste Gespräche, Faxe und Internetverbindungen des Arbeitnehmers entfallenden Kostenanteil eines Telefonanschlusses, so stellt dies kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge