Besteht ein Beschäftigungsverhältnis nicht während einer vollen Arbeitswoche, sondern beginnt oder endet während der Woche, ist die Lohnsteuer unter Verwendung der Tagestabelle nach den einzelnen Kalendertagen zu berechnen.

 
Praxis-Beispiel

Im Laufe der Woche aufgenommenes Beschäftigungsverhältnis

Eine Arbeitnehmerin hat einen Wochenlohn von 500 EUR. Sie beginnt das Beschäftigungsverhältnis am Dienstag der laufenden Woche und erhält für diese Woche entsprechend der geleisteten Arbeit 400 EUR (4/5 von 500 EUR).

Ergebnis: Der durchschnittliche Arbeitslohn für die Kalendertage der Woche, an der das Arbeitsverhältnis bestand (Dienstag bis Sonntag) beträgt 80 EUR (1/5 von 400 EUR). Die Lohnsteuer für einen Tageslohn von 80 EUR ist aus der Tagestabelle abzulesen und mit 5 zu vervielfachen.

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