Begriff

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten des Arbeitnehmers für ein privates Zeitungsabonnement oder erstattet er die Kosten einer Fachzeitung ist dies ein geldwerter Vorteil. Dieser ist sowohl lohnsteuer- als auch beitragspflichtig. U. U. kann dafür die 50-EUR-Freigrenze für geringfügige Sachbezüge zur Anwendung kommen, wenn diese nicht schon durch andere sonstige Sachbezüge ausgeschöpft ist.

Für Arbeitnehmer eines Verlagshauses, Zeitungsverlags oder eines anderen Unternehmens, das Zeitungen oder Zeitschriften herstellt oder vertreibt, gilt der Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 EUR pro Kalenderjahr.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Lohnsteuerpflicht ergibt sich aus § 19 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 EStG. Die 50-EUR-Freigrenze ist in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG geregelt. Die Lohnsteuerfreiheit bei Anwendung des Rabattfreibetrags findet sich in § 8 Abs. 3 EStG i. V. m. R 8.2 LStR.

Sozialversicherung: Die Beitragspflicht ergibt sich aus § 14 Abs. 1 SGB IV. Die Beitragsfreiheit im Zusammenhang mit der Anwendung des Rabattfreibetrags ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Tageszeitung pflichtig pflichtig
Tageszeitung im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze frei frei

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