Bei den Aufstellungen handelt es sich um die Anlage 5 des GR v. 29.06.2016 zum Meldevefahren zur Sozialversicherung.

Die Übersicht A) Tätigkeitsschlüssel 2003 zeigt die zulässigen Schlüsselzahlen für Meldezeiträume bis 30.11.2011.

Für Meldezeiträume ab 1.12.2011 ist ein 9-stelliger Tätigkeitsschlüssel zu verwenden. Die Übersicht B1) Tätigkeitsschlüssel 2010 enthält eine Übersicht der Schlüsselzahlen für die Stellen 6 (Höchster allgemeinbildender Schulabschluss) und 7 (Höchster beruflicher Abschluss) sowie 8 (Arbeitnehmerüberlassung) und 9 (Vertragsform).

Der gültige Schlüssel für die Angaben zur Tätigkeit gemäß Schlüsselverzeichnis Ausgabe 2010 kann unter www.arbeitsagentur.de mit Stand 05/2022 als PDF-Datei abgerufen werden.

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