Schwere Beleidigungen aller Art gegenüber dem Partner des Arbeitsvertrags können ein Grund zur Kündigung sein. Das kann auch dann gelten, wenn sie wegen Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht strafbar sind. Es kommt also nicht auf die strafrechtliche Würdigung an, sondern darauf, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angesichts der Beleidigung noch zumutbar ist. Auch die Beleidigung von Arbeitskollegen kann ein Grund zur Kündigung sein.

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