BMF, 25.05.1993, IV B 2 - S 2144 - 43/93
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Frage, wann ein Rückzahlungsanspruch i. S. d. Rdnr. 5 des BMF-Schreibens vom 1. Dezember 1992 (BStBl I S. 729) ausreichend besichert ist, folgendes:
Eine ausreichende Besicherung liegt bei Hingabe banküblicher Sicherheiten vor. Dazu gehören vornehmlich die dingliche Absicherung durch Hypothek oder Grundschuld. Außerdem kommen alle anderen Sicherheiten, die für das entsprechende Darlehen banküblich sind, in Betracht, wie Bankbürgschaften, Sicherungsübereignung von Wirtschaftsgütern, Forderungsabtretungen sowie Schuldmitübernahme oder Schuldbeitritt eines fremden Dritten oder eines Angehörigen, wenn dieser über entsprechende ausreichende Vermögenswerte verfügt.
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 1993, 410
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen