Kann wegen fehlender Mitwirkung eine Entscheidung nicht getroffen werden, wird der Arbeitgeber mit dem ablehnenden Bescheid aufgefordert, die Meldung zu stornieren. Der Arbeitgeber wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Entscheidung über das Vorliegen/Nichtvorliegen einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit mangels Mitwirkung nicht getroffen werden konnte und
  • bei einer späteren Feststellung einer Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen sein werden.

Die Einzugsstelle und die BA erhalten eine entsprechende maschinelle Information. Die Einzugsstelle ist gehalten, die Stornierung der Meldung zu überwachen.

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