Das Statusfeststellungsverfahren ist durch die Clearingstelle auch dann durchzuführen, wenn die Einzugsstelle (Krankenkasse) nicht durch das Kennzeichen in der Meldung, sondern anders erfahren hat, dass der Erwerbstätige Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist. Liegen der Einzugsstelle bereits Unterlagen zur Feststellung des versicherungsrechtlichen Status vor, reicht sie diese an die Clearingstelle weiter.

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