Geht bei der Einzugsstelle eine entsprechende erstmalige Anmeldung (mit Meldegrund 10) ein, wird die Meldung an die Clearingstelle weitergeleitet. Diese leitet daraufhin mit dem Versand entsprechender Feststellungsbögen die Ermittlungen zur Statusfeststellung ein.

Dies gilt auch, wenn bereits eine Betriebsprüfung beim Arbeitgeber angekündigt worden ist. Über die abschließende Statusfeststellung erhalten die betroffenen Arbeitgeber/Auftraggeber und Arbeitnehmer/Auftragnehmer einen Bescheid innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der vollständigen, für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen. Die Einzugsstelle und die BA werden ebenfalls unterrichtet. Die Mitteilung erfolgt im maschinellen DEÜV-Meldeverfahren.

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