Der Sprecherausschuss hat grundsätzlich mit dem Arbeitgeber vertrauensvoll zum Wohle der leitenden Angestellten und des Betriebs zusammenzuarbeiten. Er muss vom Arbeitgeber rechtzeitig vor Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden angehört werden. Arbeitgeber und Sprecherausschuss haben alles zu unterlassen, was den Arbeitsablauf oder Frieden des Betriebes beeinträchtigen kann, wie z. B. parteipolitische Betätigung im Betrieb.[1]

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