Die Aufgaben des Sprecherausschusses sind in § 25 SprAuG normiert. Danach vertritt der Sprecherausschuss die Belange der leitenden Angestellten des Betriebs. Umfasst werden alle kollektiven Interessen von leitenden Angestellten gegenüber dem Arbeitgeber, sei es in sozialen, technisch-organisatorischen, personellen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten. Der Sprecherausschuss hat allerdings in diesen Bereichen keine echten Mitwirkungsrechte, sondern nur eine Befassungskompetenz. Er kann vom Arbeitgeber entsprechend Informationen einfordern.

Der Sprecherausschuss kann darüber hinaus den einzelnen leitenden Angestellten bei der Wahrnehmung seiner Belange gegenüber dem Arbeitgeber unterstützen, sofern dies von dem Betroffenen gewünscht wird.[1]

Nach § 27 SprAuG hat der Sprecherausschuss mit darüber zu wachen, das alle leitenden Angestellten des Betriebs gerecht behandelt werden, insbesondere dass jede Diskriminierung wegen Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischer oder gesellschaftlicher Ausrichtung oder wegen des Geschlechts und des Alters unterbleibt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge