Rz. 12

Das Gesetz differenziert zwischen

  • zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (Abs. 2 i. V. m. Abs. 1) und
  • technischen Pflegehilfsmitteln (Abs. 3 i. V. m. Abs. 1).

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die wegen ihrer Beschaffenheit oder aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden können und in der Regel für einen Wiedereinsatz nicht geeignet sind, wobei die Dauer der Benutzung des einzelnen Artikels von untergeordneter Bedeutung ist.

Beispielhaft seien die im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführten Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch genannt (vgl. BSG, Urteil v. 15.11.2007, B 3 P 9/06 R, zu Schutzservietten, a. A. Vorinstanz LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.10.2006, L 4 P 1611/06).

 

Rz. 13

Die Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen je Pflegebedürftigen und Monat den Betrag von 40,00 EUR (31,00 EUR bis 31.12.2014) nicht übersteigen. Mit der Änderung durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wird den Pflegekassen in Abs. 2 Satz 2 mit der Wiedereinführung der Kostenerstattung ermöglicht, die Leistung auch in dieser Form zu erbringen. Der Pflegebedürftige hat darüber hinausgehende Aufwendungen selbst zu tragen. Der Gesetzgeber will mit dieser Pauschalierung die Kostenbelastung durch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel begrenzen und dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung tragen (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 113).

In der Praxis sollte dem Pflegebedürftigen dann, wenn sich etwa aus Gutachten des MDK ergibt, dass die monatlichen Aufwendungen generell den in Abs. 2 genannten Betrag übersteigen, ohne weiteren Nachweis der gesamte Betrag von 40,00 EUR ausgezahlt werden.

Die Beschränkung des Abs. 2 gilt nur für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel unabhängig von deren Art und Darreichungsform.

Ein Anspruch auf den Betrag von 40,00 EUR besteht auch dann, wenn nur für einen Teil eines Monats Anspruch auf Pflegegeld besteht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge