Rz. 40

Die Vorschrift enthält eine der Regelung in Satz 2 (vgl. Rz. 35 ff.) entsprechende Regelung für die Träger der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften.

 

Rz. 41

Eine offizielle Erklärung zur Kostenbeteiligung der Träger der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle nach beamtenrechtlichen Vorschriften lag bis zum 20.12.2013 nicht vor. Dennoch waren Vertreter eines Beihilfeträgers in die Abstimmungsprozesse eingebunden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge