Rz. 45

Der GKV-Spitzenverband wendet der Stiftung ab dem 1.1.2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Mio. EUR zu (Satz 1). Der Betrag umfasst auf Grundlage des bisherigen Finanzvolumens der UPD auch die Mittel für die Weiterentwicklung des digitalen und regionalen Beratungsangebots sowie für Maßnahmen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der UPD (BT-Drs. 20/5334 S. 19). Der GKV-Spitzenverband vereinbart mit der Stiftung das Nähere zur Finanzierung (z. B. Zahlungsweisen; Satz 2). Es ist sicherzustellen, dass das Stiftungsvermögen rechtzeitig bereitgestellt und die jährlichen Zahlungen ordnungsgemäß vorgenommen werden (Koch in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 65b, Stand: 24.5.2023, Rz. 94).

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