Rz. 23
Nach Satz 1 kann von gesetzlichen Vorschriften abgewichen werden. Davon ausgenommen ist § 284 Abs. 1 Satz 4, wonach für die Datenerhebung und -speicherung die Vorschriften SGB I, X zu beachten sind. Damit ist bei den Modellvorhaben insbesondere der Sozialdatenschutz nach § 35 SGB I, §§ 67 f. SGB X zu beachten.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen