Rz. 2

Die Vorschrift erhöht die Transparenz der Leistungserbringung und Leistungsabrechnung und steigert das Kostenbewusstsein der Versicherten (BT-Drs. 11/2237 S. 238 zu § 311; BT-Drs. 15/1525 S. 151 zu § 305; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss v. 19.4.2005, L 5 KR 10/05; Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 305 Rz. 22). Mit Blick auf den Informationsanspruch nach Abs. 3 ist den Versicherten nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nur dann mehr Eigenverantwortung zuzumuten, wenn umfassende Transparenz über Angebote, Leistungen, Kosten und Qualität hergestellt wird (BT-Drs. 15/1525 S. 151 zu § 305).

 

Rz. 3-5

(unbesetzt)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge