Rz. 4

Insbesondere sind Angaben zur Feststellung der Voraussetzungen von Leistungsansprüchen bei

  • Krankenhausbehandlung,
  • medizinischen Leistungen zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation,
  • zur Feststellung der Voraussetzungen der Kostenerstattung und
  • zur Leistung von Zuschüssen

aufzuzeichnen. Die Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend. Weitere Daten können erfasst werden (z. B. Angaben zum Kinderpflegekrankengeld, § 45).

Daten zur Feststellung von Krankenhausbehandlung sind erforderlich, um die Zuzahlungspflicht nach § 39 Abs. 4 bzw. § 40 Abs. 6 (10,00 EUR pro Tag für längstens 28 Tage) ermitteln zu können. Angaben zur Feststellung der Voraussetzungen von Ansprüchen bei Leistungen zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation sind notwendig, um die sich aus § 23 Abs. 5 Satz 4 bzw. § 40 Abs. 3 Satz 16 ergebenden Fristen für eine erneute Bewilligung derartiger Maßnahmen von 3 bzw. 4 Jahren festzustellen. Kostenerstattungs- und Zuschussregelungen begründen ebenfalls die Notwendigkeit von Aufzeichnungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge