Rz. 10

Der Verwaltungsrat besteht aus 23 Vertretern, die durch Beschlüsse handeln (Satz 1). Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gefasst (Satz 2). Einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder bedürfen Beschlüsse über Haushaltsangelegenheiten und über die Aufstellung und Änderung der Satzung (Satz 3). Stimmberechtigt sind in einer Sitzung anwesende Mitglieder, deren Stimmberechtigung nicht wegen eines Interessenkonflikts ausgeschlossen ist. Bei Stimmengleichheit wird die Beschlussfassung nach erneuter Beratung wiederholt. Bei erneuter Stimmengleichheit gilt der Beschluss als abgelehnt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge