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Die Kosten für die Prüfung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sind nach den Übersichten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) über die Personalkostenansätze zu berechnen. Entsprechend ist bei den Kosten für die Prüfung der Kassenärztlichen Vereinigungen nach landesrechtlichen Regelungen zu verfahren. Fehlt es in einem Land an einer solchen Übersicht, gilt die Übersicht des BMI entsprechend.

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