Rz. 12

Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) v. 4.4.2017 wurde mit Wirkung zum 1.1.2018 Abs. 3 in die Vorschrift eingefügt. Diese Regelung ergänzt die in § 240 Abs. 4a eingefügte Regelung und gewährt dem Mitglied, das Beiträge auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt hat, einen Erstattungsanspruch, wenn es innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die Beiträge zu zahlen waren, beitragspflichtige Einnahmen nachweist, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Die Erstattung beschränkt sich auf den gezahlten Beitragsanteil, der die Beiträge übersteigt, die das Mitglied auf Grundlage der tatsächlich erzielten Einnahmen nach § 240 hätte zahlen müssen. Durch den Erstattungsanspruch wird sichergestellt, dass das Mitglied auch bei Zahlung der Höchstbeiträge einen Anspruch auf Beitragserstattung hat, sofern seine tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen nicht wie angenommen die Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 überschritten haben (vgl. BT-Drs. 18/11025 S. 73).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge