Rz. 26

Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu § 148.

Fröhlingsdorf, Das Organisationsrecht der IKK im SGB V, KrV 1989 S. 43.

Schnapp, Gesetzesbindung oder behördlicher Genehmigungsspielraum bei der Erteilung der Errichtungsgenehmigung?, BKK 1990 S. 368.

ders., Kassenschließung trotz fehlerfreier Errichtung?, NZS 2002 S. 449.

 

Rz. 27

Zur Wiederholung eines fehlerhaft zustande gekommenen Zustimmungsbeschlusses:

BSG, Urteil v. 28.8.1970, 3 RK 48/69, BSGE 31 S. 283 = USK 70205 = Breithaupt 1971 S. 358.

Anstelle der Zustimmung des Gesellenausschusses reicht für die Anpassung des Zuständigkeitsbereichs einer nichthandwerklichen Innung die Zustimmung eines eigens zu diesem Zweck gegründeten Arbeitnehmergremiums aus:

BSG, Urteil v. 11.12.1990, 1 RR 2/88, SozR 3-2500 § 159 Nr. 1 = USK 90137.

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