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Bereits im Jahr 1993 wurde auf Basis eines Modellprojekts des Bundesministeriums für Gesundheit eine "Vereinbarung über die nationale und internationale Suche nach nichtverwandten Spendern von Blutstammzellen aus Knochenmark oder peripheren Blut" von den früheren Spitzenverbänden der Krankenkassen geschlossen. Die Vereinbarung wird seit dem Jahr 2010 vom GKV-Spitzenverband fortgeführt. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung wird für die Versorgung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung mit Blutstammzelltransplantaten ein funktionierendes System der Suche und Auswahl des jeweils bestmöglichen nichtverwandten Spenders unter Berücksichtigung der dieser Versorgungsform inhärenten Besonderheiten sichergestellt. Dafür ist es erforderlich, über eine zentrale vermittelnde Stelle alle in Deutschland tätigen Spenderdateien und Transplantationseinheiten koordiniert einzubinden, und so alle potenziellen Spender für die Auswahl heranzuziehen und die Abläufe einheitlich zu regeln. Die auf der Basis dieser Vereinbarung in der Praxis seit Jahren etablierte und bewährte Zusammenarbeit aller beteiligten Organisationen, zu denen insbesondere Spenderdateien, Sucheinheiten, Transplantationseinheiten, Fachgesellschaften und das Zentrale Knochenmarkspenderegister Deutschland (ZRKD) als zentrale vermittelnde Stelle gehören, trägt insbesondere der Sicherung der Qualität und Transparenz der Versorgung von Versicherten mit Blutstammzelltransplantaten Rechnung. Die in der Neuregelung enthaltenen Vorgaben geben im Wesentlichen den Inhalt der bereits bestehenden Vereinbarung wieder, stellen diese nunmehr auf eine explizite Rechtsgrundlage und schaffen damit eine rechtssichere Grundlage für deren Weiterentwicklung. Mit der Regelung werden keine neuen Datenverarbeitungsbefugnisse geschaffen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt bei den Krankenkassen nach § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 (Prüfung der Leistungspflicht) und Nr. 8 (Abrechnung mit den Leistungserbringern) i. V. m. § 284 Abs. 3 Satz 1. Bei den übrigen an der Spendersuche und der Spende beteiligten Organisationen erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung der Spender.

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