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Die Modellversuche gehen auf eine Vereinbarung in der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) zurück, nach der mit relevanten Akteuren sowie der Fachwissenschaft die Möglichkeiten geprüft werden sollen, Pflegefachkräfte in die Heilkunde einzubeziehen. Ziel der Regelung ist die modellhafte Erprobung der Wahrnehmung von bisher ärztlichen Tätigkeiten durch Pflegefachkräfte, die eine selbstständige, d.h. eigenverantwortliche Ausübung von Heilkunde beinhalten. Dabei soll auch überprüft werden, ob und wie diese Möglichkeiten für eine gute und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung nutzbar gemacht werden können. Bei der selbstständigen Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten durch Pflegefachkräfte ist die Kooperation mit weiteren an der Versorgung Beteiligten – insbesondere Ärztinnen und Ärzten – wichtig. Daher sollen in den Modellvorhaben auch für die interprofessionelle Zusammenarbeit Erkenntnisse gewonnen und Standards entwickelt werden (BT-Drs. 19/30560 S.28).

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