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Die Sicherheit in der Arzneimittelversorgung ist ein wichtiger Baustein in jedem Gesundheitssystem. Falsche Anwendung verordneter Präparate oder auch Überversorgung sind nicht nur schädlich, sondern auch gefährlich. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen durch vermeidbare Medikationsfehler führen nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu etwa 500.000 Krankenhausaufnahmen jährlich. Dabei sind die Risiken für Patienten besonders hoch, wenn mehrere Ärzte am Medikationsprozess beteiligt sind, die Medikation geändert wird oder ein Übergang zwischen den Sektoren stattfindet (http://www.aerzteblatt.de/archiv/171748).

Die Verbesserung der Information der Versicherten und auch der Behandler ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung von Wirksamkeit und Sicherheit in der Arzneimittelversorgung. Hierbei sind moderne Technologien unverzichtbar. In diesem Zusammenhang ist die Einführung eines Anspruchs der Versicherten auf Erstellung und Aushändigung eines patientenverständlichen Medikationsplans in Papierform zu sehen. Die Einführung eines standardisierten Medikationsplans soll die Sicherheit in der Arzneimitteltherapie erhöhen. Seit dem 1.1.2015 gilt beim Arzt- und Zahnarztbesuch nur noch die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsausweis. Konsequent wird der Aufbau der Telematikinfrastruktur vorangetrieben, um moderne Informations- und Kommunikationstechnologien zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung nutzbar zu machen. Dabei sieht der Gesetzgeber das Ziel, den Medikationsplan künftig auch auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern.

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