Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten umfasst:

 

1.

Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,

 

2.

Unfallruhegehalt,

 

3.

Übergangsgeld,

 

4.

Ausgleich bei Altersgrenzen,

 

5.

Erhöhungsbetrag nach § 40 Absatz 5 Satz 3 erster Halbsatz,

 

6.

Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3,

 

7.

Ausgleichsbetrag nach § 64 Absatz 2,

 

8.

Anpassungszuschlag nach § 117 Satz 5,

 

9.

Leistungen nach den §§ 96 bis 100,

 

10.

Einmalzahlungen nach § 105.

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