Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen unter anderem

  • Arbeitnehmer in der grenzüberschreitenden Personen- und Güterbeförderung, sofern die Tätigkeit ausschließlich im Transitverkehr erbracht wird und der Arbeitnehmer gewöhnlich nicht in Slowenien arbeitet,
  • Arbeitnehmer und Selbständige, die an geschäftlichen Besprechungen (u. a. Vertragsverhandlungen, Strategiebesprechungen, etc.) teilnehmen,
  • Arbeitnehmer, die an Messen, messeähnlichen Veranstaltungen, Kongressen oder Tagungen teilnehmen.

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