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SG Trier Urteil vom 01.02.2013 - S 1 AL 80/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gründungszuschuss. Ermessensleistung. Ablehnung wegen Vorranges der Vermittlung in abhängige Beschäftigung. Ermessensfehlgebrauch

Leitsatz (amtlich)

1. Bei der Entscheidung über die Bewilligung eines Gründungszuschusses darf die Agentur für Arbeit im Rahmen ihres Ermessens der Vermittlung in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis Vorrang vor der Förderung einer selbständigen Existenzgründung einräumen.

2. Die Ermessensausübung ist dann ermessensfehlerhaft, wenn die Anzahl der aktuell freien Stellen im bisherigen Beruf des Arbeitslosen im Tagespendelbereich gering ist.

3. Stellenangebote als Filialleiter in anderen Branchen als der, in der der Arbeitslose bisher gearbeitet hat, rechtfertigen im Rahmen pflichtgemäßer Ermessenausübung nicht die Ablehnung der Gewährung eines Gründungszuschusses.

Tenor

1. Der Bescheid der Beklagten vom 4.10.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.11.2012 wird aufgehoben.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger unter Beachtung der Rechtssauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

3. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines Gründungszuschusses nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III).

Der am …. 1973 geborene Kläger hat in den Jahren 1991 bis 1995 den Beruf des Radio- und Fernsehtechnikers erlernt. Vom 1.1.2003 bis 31.8.2012 war er in T. als angestellter Filialleiter bei dem Telefonunternehmen V. beschäftigt. Das Beschäftigungsverhältnis endete durch Kündigung des Klägers. Als Grund für die Kündigung gab der Kläger eine zu hohe Stressbelastung in seiner Tätigkeit als Filialleiter an. Die Hausärzte des Klägers bestätigten in einer ärztlichen Stellungnahme vom 11.7.2011, dass die Tätigkeit als Filialleiter e...

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