1Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr[1] [Vom 03.12.2015 bis 20.03.2023: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur] durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates
2Rechtsverordnungen nach Satz 1 bedürfen des Einvernehmens
1. |
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, soweit die Seefischerei betroffen ist, |
2. |
des Bundesministeriums für Gesundheit im Falle des Satzes 1 Nummer 1. |
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