1Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr[1] [Vom 03.12.2015 bis 20.03.2023: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur] durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates

 

1.

die näheren Anforderungen an die Wohn- und Aufenthaltsräume, sanitären Anlagen, Wascheinrichtungen und Küchenräume sowie Freizeiteinrichtungen an Bord der Schiffe, einschließlich der zugehörigen Einrichtungen und Versorgungsanlagen, und deren Einsatzbereitschaft zu bestimmen,

 

2.

die näheren Anforderungen an die medizinischen Räumlichkeiten an Bord der Schiffe und deren Einsatzbereitschaft, jeweils auch zur Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Behandlung und Versorgung, zu bestimmen.

2Rechtsverordnungen nach Satz 1 bedürfen des Einvernehmens

 

1.

des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, soweit die Seefischerei betroffen ist,

 

2.

des Bundesministeriums für Gesundheit im Falle des Satzes 1 Nummer 1.

[1] Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 14.03.2023. Anzuwenden ab 21.03.2023.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge