In Spalte 2 sind die Stellen der Auszubildenden einzutragen. Ausbildungsstellen sind Stellen, auf denen eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung durchgeführt bzw. ein Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst beschäftigt wird, sowie Stellen von Teilnehmern an einer Einstiegsqualifizierung. In Spalte 2 sind auch die Praktikanten, deren Praktikum nach Maßgabe der Ausbildungsordnung Bestandteil einer zu einem ersten beruflichen Abschluss führenden Bildungsmaßnahme ist, anzugeben.

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