Die Meldung muss grundsätzlich 8 Tage vor Beginn der Entsendung, spätestens am Tag der Entsendung vorliegen.
Notfallsituationen
In Notfallsituationen kann von der Vorlauffrist von 8 Tagen abgewichen werden. Eine Abweichung wird nur in Notfällen oder bei dringenden Reparaturen akzeptiert. Eine dringende Reparatur liegt vor, wenn ein unvorhersehbarer Schaden eingetreten ist, der behoben werden muss, um weitere Schaden zu verhindern. Eine Meldung muss auch in diesen Fällen erfolgen und der Notfall / die Dringlichkeit müssen dokumentiert werden.
Ergeben sich Änderungen, dann können diese teilweise per E-Mail gemeldet werden. Eine
- Verschiebung des Einsatzdatums unter Einhaltung der 8 Tage-Frist
- Änderung der Einsatzdauer
- Arbeitsunterbrechung
- Annulierung einer Meldung
können per E-Mail gemeldet werden. In allen anderen Fällen muss eine neue Meldung ausgefüllt werden.
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