(1) 1Das Landesgymnasium für Hochbegabte mit Internat in Schwäbisch Gmünd führt geeignete hochbegabte Schülerinnen und Schüler beginnend mit Klasse 7 in einem sechsjährigen Bildungsgang oder ab Klasse 10 in einem dreijährigen Bildungsgang im Ganztagsbetrieb zur Hochschulreife. 2Das besondere pädagogische Konzept des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat in Schwäbisch Gmünd umfasst insbesondere eine klassenübergreifende und leistungsdifferenzierende Lerngruppenbildung, die Bildung jahrgangsübergreifender Lerngruppen beim fächerübergreifenden Unterricht sowie die Vermittlung von Bildungsinhalten in kürzerer Zeit als sonst üblich und deren Erweiterung und Vertiefung durch Zusatzangebote. 3In den Klassen 7 bis 10 gliedern sich die Schuljahre in Trimester.

 

(2) 1Das Landesgymnasium für Hochbegabte mit Internat in Schwäbisch Gmünd besteht aus den Abteilungen

 

1.

Gymnasium für Hochbegabte,

 

2.

Internat und

 

3.

Kompetenzzentrum für Hochbegabtenförderung.

2Träger des Gymnasiums und des Internats ist der Schulverband Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd mit Sitz in Schwäbisch Gmünd, Träger des Kompetenzzentrums ist das Land. 3Die drei Abteilungen stehen unter der Leitung der Schulleiterin oder des Schulleiters. 4Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter sowie der Lehrkräfte; § 41 Absatz 3 bleibt unberührt.

[1] § 107d eingefügt durch Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg. Anzuwenden ab 04.04.2020.

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