Rz. 31

Nach Ziff. 2.1 der unter Rz. 20 aufgeführten Rahmenvereinbarung kommt Rehabilitationssport für Menschen mit Behinderungen bzw. von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Gleiches gilt gemäß Ziff. 3.1 auch für das Funktionstraining. Trotzdem unterscheiden sich beide Leistungen wie folgt:

  • Ziel des Rehabilitationssports ist u.a. die Stärkung der Ausdauer und der Kraft, der Koordination und der Flexibilität des behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Menschen. Dabei wirkt der Rehabilitationssport mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen (vgl. Ziff. 2.2 und 2.3 der unter Rz. 20 aufgeführten Rahmenvereinbarung).
  • Das Funktionstraining hat dagegen eine vollkommen andere Ausrichtung. Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, die Schmerzlinderung, die Bewegungsverbesserung und die Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung. Das Funktionstraining bedient sich besonders der Mittel der Krankengymnastik und/oder der Ergotherapie und zielt auf spezielle körperliche Strukturen (Muskeln, Gelenke usw.) der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen ab. Im Vordergrund steht vor allem die funktionale Gesundheit der Teilnehmer mit rheumatischen und muskuloskelettalen Erkrankungen (vgl. Ziff. 3.2 und 3.3 der unter Rz. 20 aufgeführten Rahmenvereinbarung).

Der Arzt hat im Einzelfall zu entscheiden, ob er vom Ansatz her entweder Rehabilitationssport oder Funktionstraining verordnet. Ein gleichzeitiges Verordnen von Rehabilitationssport als auch von Funktionstraining ist wegen der unterschiedlichen Ziele kontraindiziert. Ein unmittelbarer Wechsel von Rehabilitationssport auf Funktionstraining (und umgekehrt) nach Ablauf der "Höchstanspruchsdauer" (vgl. Rz. 33 ff.) ist nur in seltenen Ausnahmen sinnvoll – nämlich dann, wenn aufgrund einer neuen gesundheitlichen Situation neue Übungen erlernt werden müssen (z. B. Herzsport nach einem Herzinfarkt im Anschluss an Funktionstraining wegen eines rheumatischen Leidens).

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