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Zur Durchführung der Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen und die Bundesagentur für Arbeit (als die für die Förderung der Maßnahmen in diesen Bereichen überwiegend zuständigen Rehabilitationsträger) im Jahre 1996 eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die Vereinbarung über Rahmenprogramme für das Eingangsverfahren und den Arbeitstrainingsbereich in Werkstätten für Behinderte. Die Vereinbarung ist in dem Runderlass Nr. 42/96 der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht worden. Das Rahmenprogramm ist 2002 überarbeitet und sowohl sprachlich als auch inhaltlich an die Vorgaben des SGB IX angepasst worden. Die Neufassung ist im Rundbrief 10/2002 der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht worden.

Die Rahmenvereinbarung ist 2010 durch das "Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)" (Handlungsempfehlung und Geschäftsanweisung HEGA 06/2010 der Bundesagentur für Arbeit) ergänzt worden. Das Fachkonzept ist mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen abgestimmt worden.

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