Für die versicherungsrechtliche Beurteilung sind die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend. Die vertraglichen Bezeichnungen spielen keine Rolle.[1] Der Abschluss eines Dienstvertrags, insbesondere in Form eines Arbeitsvertrags, deutet zwar auf eine Beschäftigung als Arbeitnehmer hin. Dies ist vergleichbar mit einem Werkvertrag, der ebenso für eine selbstständige Tätigkeit spricht. Gleichwohl ist auch in diesen beiden Fällen das Gesamtbild der jeweiligen Tätigkeit entscheidend. Dieses Gesamtbild wird z. B. dadurch geprägt, dass – obwohl ein Werkvertrag geschlossen wurde – andere Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sprechen. "Andere Anhaltspunkte" stellen z. B. die ausschließliche Nutzung der (Betriebs-)Einrichtungen oder die Verwendung der Hard- und Software des Auftraggebers dar. Weitere Indizien gegen das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit sind z. B. die Verpflichtung zur Abgabe von regelmäßigen Berichten oder die Abzeichnung von Verlaufsprotokollen.[2]

Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen. Hierbei hängt es davon ab, welche Merkmale überwiegen. Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild als Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, gewichtet und in der Gesamtschau gegeneinander abgewogen werden.[3]

 
Wichtig

Bedeutung und Bewertung von Indizien

Bestimmte Indizien sprechen zwar gegen eine Selbstständigkeit. Ausschlaggebend ist jedoch die Gesamtbetrachtung. So kann die Verpflichtung zur Abgabe von regelmäßigen Berichten bei einer Projektarbeit zwar grundsätzlich ein Indiz gegen das Vorliegen einer Selbstständigkeit sein. Soweit diese Berichte jedoch z. B. erforderlich sind, um die Abstimmung in einem Projektteam zu ermöglichen, muss die Verpflichtung nicht zwingend eine Selbstständigkeit ausschließen. Grundsätzlich ermöglicht nur die ganzheitliche Betrachtung der Tätigkeit die Zuordnung in den Personenkreis der Arbeitnehmer oder Selbstständigen.

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