Rz. 1

§ 361 ist durch Art. 1 und 83 Abs. 5 des Arbeitsförderungsreformgesetzes vom 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) zum 1.1.1999 in das SGB III eingefügt worden. Die Vorschrift regelte bisher das Verfahren zur Leistung von Abschlagszahlungen auf die Erstattungen nach § 358 an die Bundesagentur für Arbeit. Durch Art. 3 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz) vom 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) ist die Vorschrift zum 1.1.2009 völlig neu gefasst worden. Die Vorschrift in Satz 1 Nr. 2 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert worden. Die Änderung (Streichung der Worte "für Arbeit") war rein redaktioneller Art. Die Vorschrift ist des Weiteren durch Art. 13 Nr. 15 des Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 12.4.2012 (BGBl. I S. 579) geändert worden. Dabei wurden in Satz 1 Nr. 2 die Wörter "des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung" durch die Wörter "der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" ersetzt. Zuletzt ist § 361 durch Art. 2 Nr. 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2447) mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert worden. Dabei sind Nr. 1 neu gefasst und die Sätze 2 und 3 aufgehoben worden. Zuletzt ist § 361 durch Art. 448 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474) mit Wirkung zum 8.9.2015 geändert worden. Dabei ist in Nr. 1 die Ministeriumsbezeichnung von "Wirtschaft und Technologie" durch "Wirtschaft und Energie" ersetzt worden. 

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