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Der Arbeitgeber hat sich insofern an der Finanzierung der Maßnahmen zu beteiligen. Eine Förderung kommt insoweit nicht in Betracht, wenn die Maßnahme allein durch Zuwendungen Dritter und den Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit finanziert wird. Von einer angemessenen Eigenbeteiligung des Arbeitgebers ist nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit dann auszugehen, wenn der Arbeitgeber die ihm tatsächlich entstehenden Maßnahmekosten zu mindestens 50 % trägt.

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