Die Sammelbeförderung muss für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers notwendig sein. Sie erfüllt dieses Kriterium nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, z. B.
- ständig wechselnde Tätigkeitsstätten,
- Erfordernis einer gleichzeitigen Arbeitsaufnahme der Beschäftigten oder
- Schwierigkeiten, andere geeignete Verkehrsmittel benutzen zu können.
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