Die Sammelbeförderung muss für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers notwendig sein. Sie erfüllt dieses Kriterium nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, z. B.

  • ständig wechselnde Tätigkeitsstätten,
  • Erfordernis einer gleichzeitigen Arbeitsaufnahme der Beschäftigten oder
  • Schwierigkeiten, andere geeignete Verkehrsmittel benutzen zu können.

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