Die Versicherung in der GKV beginnt mit dem Tag der Wohnortverlegung nach Deutschland oder ab dem Zeitpunkt, in dem für eine Person nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Es werden alle Personen erfasst, die zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Die Pflicht, sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen zu versichern, gilt für alle Personen, die zuletzt privat krankenversichert oder niemals in Deutschland krankenversichert waren, jedoch dem System der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind.[1]

Von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bzw. vom System der privaten Krankenversicherung werden auch die Personen erfasst, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen und den deutschen Rechtsvorschriften nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit zugeordnet werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge